Häufig Gestellte Fragen | Republik Aserbaidschan Offizielles Elektronisches Visum-Portal
17.06.2024 – 19.06.2024 are considered as non-working days due to National Salvation Day and Eid al-Adha. It is possible to apply for an urgent e-visa. It takes 3 hours, regardless of holidays and non-working days, for an urgent e-visa application consideration.
Ein e-Visum kann leicht überall mit einer Internetverbindung und Zeitersparnis erhalten werden, die ansonsten für Visumanträge in ausländischen Vertretungen der Republik Aserbaidschan oder in den Einreisehäfen in Aserbaidschan (wenn Sie berechtigt sind) ausgegeben werden.
Ihr e-Visum ist für 90 Tage gültig.
Familienanträge können für mindestens 2 und maximal 10 Bewerber erstellt werden.
Wenn Ihre Familie mehr als 10 Personen umfasst, können Sie zwei oder mehr Familienanwendungen erstellen.
Gruppenanträge können für mindestens 2 und maximal 10 Bewerber erstellt werden.
Ja. Geben Sie die Daten Ihres Kindes / Ihrer Kinder, die in Ihrem Pass eingetragen sind, und andere erforderliche Informationen in die E-Visum-Anwendung ein.
Nein. Sie brauchen kein Visum, wenn Sie das internationale Transitgebiet nicht verlassen.
CVV / CVC / CVC2 für Visum und MasterCard sind die letzten drei Ziffern der Nummer, die auf dem Unterschriftsstreifen auf der Rückseite Ihrer Karte aufgedruckt ist.
Servicegebühr wird erhoben, um die Kosten für internationale Operationen zu decken.
Nein. Sie können nur mit einer Kredit- oder Debitkarte bezahlen (nur MasterCard oder Visa). Auf der anderen Seite, bitte beachten Sie, dass die Karte nicht unter Ihrem Namen sein muss.
Nein. E-Visum-bezogene Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments sollte mindestens 3 Monate länger sein als die Gültigkeitsdauer des geplanten elektronischen Visums.
Nein. Das e-Visum sollte nicht im Reisepass beigefügt werden. Das e-Visum sollte vom Antragsteller ausgedruckt und zusammen mit dem Pass am Grenzkontrollpunkt der Republik Aserbaidschan vorgelegt werden.
Ausländer und Staatenlose, die sich vorübergehend länger als 10 Tage in der Republik Aserbaidschan aufhalten (einschließlich der Fälle, in denen sie ihren Wohnsitz im Land wechseln), sollten sich online beim staatlichen Migrationsdienst der Republik Aserbaidschan anmelden (durch Eingabe der "Registrierung am Aufenthaltsort"). Abschnitt, der unter das Fenster "E-Service" auf der offiziellen Website des Service - www.migration.gov.az gestellt wird, oder durch direkte Bewerbung bei regionalen Migrationsabteilungen innerhalb von 10 Tagen nach der Ankunft in dem Land. Für die Registrierung wird keine Gebühr erhoben. In Übereinstimmung mit dem Gesetz werden Ausländer und Staatenlose für den Verbleib im Land nach Ablauf der im elektronischen Visum festgesetzten Frist und ohne Registrierung (bei einem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen) haftbar gemacht;
Ausländer und Staatenlose können bei der zuständigen diplomatischen Vertretung der Republik Aserbaidschan einen Antrag auf Erteilung eines Visums im Falle der Annullierung / Ablehnung eines elektronischen Visums stellen.
Ausländer und Staatenlose können erst nach Verlassen des Hoheitsgebiets der Republik Aserbaidschan ein neues elektronisches Visum beantragen.
Benachrichtigungen über die Annahme von e-Visum-Anträgen und Zahlungen, einschließlich Informationen über die Ausstellung oder Löschung des elektronischen Visums, werden an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet. Aus diesem Grund sollten die E-Mail-Adressinformationen korrekt eingegeben werden.
Sie sollten sich an den staatlichen Migrationsdienst der Republik Aserbaidschan wenden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.migration.gov.az
Nein. Der E-Visum-Antrag sollte mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Reisedatum in die Republik Aserbaidschan eingereicht werden.