Ausländer und Staatenlose, die sich vorübergehend länger als 10 Tage in der Republik Aserbaidschan aufhalten (einschließlich der Fälle, in denen sie ihren Wohnsitz im Land wechseln), sollten sich online beim staatlichen Migrationsdienst der Republik Aserbaidschan anmelden (durch Eingabe der "Registrierung am Aufenthaltsort"). Abschnitt, der unter das Fenster "E-Service" auf der offiziellen Website des Service - www.migration.gov.az gestellt wird, oder durch direkte Bewerbung bei regionalen Migrationsabteilungen innerhalb von 10 Tagen nach der Ankunft in dem Land. Für die Registrierung wird keine Gebühr erhoben. In Übereinstimmung mit dem Gesetz werden Ausländer und Staatenlose für den Verbleib im Land nach Ablauf der im elektronischen Visum festgesetzten Frist und ohne Registrierung (bei einem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen) haftbar gemacht;